Am malerischen Scharmützelsee in Bad Saarow fand die diesjährige Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Briefmarkenversteigerer e.V. statt.
Genauso harmonisch wie die Landschaft verlief auch die Tagung. Als Gäste konnte der BDB die Vertreter des APHV, Arnim Hölzer, sowie die beiden stellvertretenden Vorsitzenden des BPP, Dr. Peter Provinsky und Peter Sem, begrüßen. Der Vorsitzende, Harald Rauhut, berichtete über die erfolgreichen Verbandsaktivitäten des letzten Jahres, der stellvertretende Vorsitzende und Geschäftsführer Klaus Veuskens hob noch einmal die Nachfrage nach dem neu aufgelegten BDB-Journal hervor. Nach wie vor würden praktisch täglich neue BDB-Journale bei der Geschäftsstelle angefordert. Auch die Verbandsfinanzen seien nach wie vor solide, bestätigte der Schatzmeister Dr. Reinhard Fischer, so dass der anschließende Antrag auf Entlastung des Vorstandes von den Mitgliedern einstimmig angenommen wurde.
Bei den diesjährigen Neuwahlen wurden dann alle Kandidaten ohne Gegenstimmen für vier Jahre gewählt. Vorsitzender bleibt Harald Rauhut, Mülheim an der Ruhr, stellvertretender Vorsitzender und Geschäftsführer Klaus Veuskens, Hildesheim, neuer stellvertretender Vorsitzender wurde Heiko König, Dessau. Harald Rauhut dankte noch einmal dem ausscheidenden Vorgänger Oliver Weigel, Hamburg, der nicht mehr antrat, für sein Verbands-Engagement. Auch der Schatzmeister des Verbandes Dr. Reinhard Fischer, Bonn wurde einstimmig wiedergewählt.
Nachdem die Vorstandswahlen in rund zehn Minuten erledigt waren, widmeten sich die Versteigerer wieder inhaltlichen Themen. Ausführlich diskutiert wurde über die Entwicklung des Marktes in den letzten Jahren. Der Verbands-Justitiar, Dr. Löhr, schilderte die Bedeutung des gerade zur Verabschiedung anstehenden Kulturgutschutz-Gesetzes und ihre Folgen für die Branche. Ebenfalls angesprochen wurden die gesetzlichen Fernabsatz-Bestimmungen. „Diese gesetzlichen Regelungen gelten ausdrücklich nicht für Auktionen“, so Dieter Löhr. „Auch der Nachverkauf ist Bestandteil der Auktion und das sogenannte Fernabnahme-Gesetz findet hier ebenfalls keine Anwendung“, bestätigte Dieter Löhr. Nachdem weitere branchenspezifische Fachthemen erörtert wurden, konnte sich die Versammlung nach getaner Arbeit zum wohlverdienten Festabend verabschieden.