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Verhaltens­regeln des Bundes­verbandes Deutscher Brief­marken­versteiger e.V.

Die im Bundesverband Deutscher Briefmarken­versteigerer e.V. (BDB) zusammen­geschlossenen Auktions­firmen verpflichten sich:

Im Wettbewerbs­verhalten die Grundsätze der Lauterkeit und Fairness einzuhalten und in ihrer Werbung irreführende und anreißerische Aussagen zu vermeiden

Als Mittler zwischen Auftrag­gebern und Erwerbern unter Beachtung der für Versteigerer geltenden Rechts­vorschriften die Interessen beider Seiten ausgewogen wahr­zunehmen

Ins­besondere alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um Absprachen jeder Art zu verhindern, die Ein­lieferern oder Erwerbern zum Schaden gereichen können

Dem Gebot der Transparenz der Auktions­abläufe Rechnung zu tragen (z.B. durch Ver­öffentlich­ung von Ergebnissen)

In die Be­schreibung der Lose wert­mindernde Auf­fällig­keiten einzubeziehen

Unklarheiten bezüglich Prüfergebnissen aufzuklären

Über Vor­handensein und Höhe vor­liegender Gebote an Dritte keine Auskünfte zu erteilen

Schrift­liche Gebote nur in dem Umfang aus­zuschöpfen, der erforderlich ist, um ander­weitige Gebote zu überbieten

Die Abrechnung mit den Einlieferern für jede Auktion innerhalb angemessener Frist durchzuführen

Berechtigte Reklamationen zwischen Erwerbern und Einlieferern zügig abzuwickeln

Die Mitglieder des BDB erkennen diese Verhaltensregeln als verbindlich an. Nachhaltige schwere Verletzungen einzelner Bestimmungen gelten als Verstöße gegen einen Verbandsbeschluss i.S.d. § 7 Ziff. 2 der Satzung und können den Ausschluss aus dem Verband nach sich ziehen.