Verhaltensregeln des Bundesverbandes Deutscher Briefmarkenversteiger e.V.
Die im Bundesverband Deutscher Briefmarkenversteigerer e.V. (BDB) zusammengeschlossenen Auktionsfirmen verpflichten sich:
Im Wettbewerbsverhalten die Grundsätze der Lauterkeit und Fairness einzuhalten und in ihrer Werbung irreführende und anreißerische Aussagen zu vermeiden
Als Mittler zwischen Auftraggebern und Erwerbern unter Beachtung der für Versteigerer geltenden Rechtsvorschriften die Interessen beider Seiten ausgewogen wahrzunehmen
Insbesondere alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um Absprachen jeder Art zu verhindern, die Einlieferern oder Erwerbern zum Schaden gereichen können
Dem Gebot der Transparenz der Auktionsabläufe Rechnung zu tragen (z.B. durch Veröffentlichung von Ergebnissen)
In die Beschreibung der Lose wertmindernde Auffälligkeiten einzubeziehen
Unklarheiten bezüglich Prüfergebnissen aufzuklären
Über Vorhandensein und Höhe vorliegender Gebote an Dritte keine Auskünfte zu erteilen
Schriftliche Gebote nur in dem Umfang auszuschöpfen, der erforderlich ist, um anderweitige Gebote zu überbieten
Die Abrechnung mit den Einlieferern für jede Auktion innerhalb angemessener Frist durchzuführen
Berechtigte Reklamationen zwischen Erwerbern und Einlieferern zügig abzuwickeln
Die Mitglieder des BDB erkennen diese Verhaltensregeln als verbindlich an. Nachhaltige schwere Verletzungen einzelner Bestimmungen gelten als Verstöße gegen einen Verbandsbeschluss i.S.d. § 7 Ziff. 2 der Satzung und können den Ausschluss aus dem Verband nach sich ziehen.